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[i]Schilderstreit: Ist nur „Alm" strafbar?
Ist es eine Straftat, Schilder in den Bergen nur einsprachig zu beschriften? Der Leitende Staatsanwalt Guido Rispoli will das herausfinden, ihm steht aber viel Arbeit bevor.
Die Meinungen gehen auseinander, es gibt auch zumindest auf den ersten Blick kein Gesetz, das diese Frage klar beantwortet.
„Solange keine öffentlichen Beiträge dafür gewährt wurden und der AVS (Alpenverein Südtirols) das als privater Verein macht, ist das Privatsache", ist Landeshauptmann Luis Durnwalder überzeugt. Auch stünden viele Schilder auf Privatgrund. Rispoli hat doch Zweifel: Die Beschilderung sei öffentliches Interesse und daher sei seine Ermittlungshypothese, dass sie zweisprachig sein müsse - sonst könne es sich um Unterlassung handeln.
Rispoli sucht Antworten in den Unterlagen, die er einerseits in den zuständigen Landesämtern beschlagnahmen ließ, andererseits in den Karten des Instituts für Geografie des Militärs in Florenz, wo er ebenfalls Karten abholen ließ.
Auf diese Karten wird nämlich in der Eingabe von Guido Margheri verwiesen, die die Ermittlungen ins Laufen brachte. Laut Staatsgesetz von 1960 seien jene Ortsnamen amtlich, die in jenen Karten verzeichnet seien. Ob das Staatsgesetz aber auch die Pflicht zur Zweisprachigkeit beinhaltet, will Rispoli prüfen.
Die politische Abteilung der Polizei (DIGOS) ist dabei, das zu ermitteln. „Auf diese Karten stützen wir uns nicht", sagt Landeshauptmann Luis Durnwalder. Aus seiner Sicht seien in Sachen Toponomastik zwei Verfassungsgesetze ausschlaggebend: Das Gruber-Degasperi-Abkommen und das 1. und 2. Autonomiestatut.
Er will einen dritten Gesetzentwurf einbringen, damit auch der letzte noch offene Punkt des Pakets noch in dieser Legislatur erfüllt werden kann.
Dem AVS wäre das mehr als Recht. „Seit 40 Jahren schiebt die Politik das Problem vor sich her und jetzt sollten wir als privater Verein das ausbaden", schimpft Alpenvereins-Vorsitzender Georg Simeoni.
Vom Land habe der Alpenverein einen Auftrag für das Wegeprojekt bekommen, das habe aber mit den Beschilderungen nichts zu tun, sagt er. „Für die Beschilderung haben wir nie Beiträge bekommen, aber auch keine Weisungen. Das wurde vor Ort unter anderem in Anwesenheit und mit Einverständnis des Bürgermeisters beschlossen", sagt AVS-Chef Georg Simeoni.
Nur die Einsprachigkeit auch von Wörtern wie „Höhenweg", „Alm" oder „Steig" sei der „Fehler des AVS" gewesen, sagt Landeshauptmann Durnwalder. Aber er sieht ein: Die Materie muss geregelt werden.[/i]